Freitag, 16. November 2012

Namensrechte im Amateursport - Sinn oder Unsinn?


Die ABISOL-ARENA, die ABT-Arena, der ben-u-ron-Sportpark, die RZ-Arena und die Schaumaplast-Arena haben eines gemeinsam: Die Stadien in Herne, Durach, München, Leimbach und Reilingen werden nicht von Profivereinen bespielt. Immer mehr Amateurvereine gehen dazu über das Namensrecht ihrer Anlage an Sponsoren zu vergeben. Auf den ersten Blick scheint dieser Schritt übertrieben und wird in den Vereinen oftmals aus Traditionsbewusstsein abgelehnt. Was bringt diese Vermarktung also für die beteiligten Parteien?

ABT-Arena in Durach
Der Verein muss natürlich grundsätzlich erst einmal die Rechte zur Vermarktung der Anlage besitzen um den Namen an einen externen Partner vergeben zu dürfen. Zudem sollte er intern klären ob eine solche Maßnahme auf die Zustimmung der Mitglieder stößt, um Imageprobleme innerhalb des eigenen Vereins zu vermeiden. Sofern die Grundlagen zur Vermarktung des Stadion-/Hallennamens gegeben sind, kann die Suche eines geeigneten Partners beginnen. Eventuell gibt es bereits bei den bestehenden Sponsoren Interesse an dieser Maßnahme. Im besten Fall bedeutet die Vergabe des Namensrechtes für den Verein eine zusätzliche Mehreinnahme zur Finanzierung des Vereinsbetriebes. Wie der Verein eine solche Akquise angeht, bzw. das Namensrecht des Sponsors dann optimal umsetzt, soll in einem der nächsten Artikel thematisiert werden.
 
Aus Sponsorensicht stellt sich zu Beginn natürlich die Frage nach dem Sinn dieser Maßnahme. Man möchte meinen, dass insbesondere die Kontaktzahlen, die mit einem Stadion-/Hallennamensrecht erreicht werden, für einen Sponsor uninteressant sind. Allerdings ist dies differenziert zu betrachten, denn wenn das Namensrecht vollständig umgesetzt wird, d.h. z.B. der Stadionname auch in den Spielplänen des Verbandes eingepflegt wird, ist die Anzahl der Kontakte durchaus im siebenstelligen Bereich pro Jahr anzusiedeln. Zudem ist das Namensrecht eine sehr gute Möglichkeit der Kommunikation des Sponsoringengagements bei diesem Verein, da jedes Mitglied zwangsläufig mit dem Namen in Kontakt kommt. Zudem ist die Einstiegssumme natürlich wesentlich niedriger als im Profisport, sodass im Amateursport eine völlig andere Zielgruppe der Sponsoren angesprochen wird. So wie die nationale und internationale Präsenz der Allianz Arena für die Allianz sinnvoll ist, kann dies für einen Sponsor lokal oder regional ebenso interessant sein.

Für beide Parteien ist zu beachten, dass eine kurze Laufzeit dieser Maßnahme wie in den Fällen ABISOL-ARENA und RZ-Arena (aktuell nur 1 Jahr Laufzeit) keinen Sinn macht. Für den Sponsor kann in diesem kurzen Zeitraum keine Durchdringung der angesprochenen Zielgruppen stattfinden und der Verein begibt sich in die Gefahr seinen Stadion-/Hallennamen fortlaufend zu ändern.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass eine Vergabe des Namensrechts der Sportanlage also durchaus für alle Parteien sinnvoll sein kann. Entscheidend sind die Rahmenbedingungen, die eine Umsetzung dieses zugegebenermaßen großen Schrittes verhindern oder zulassen.

Matthias Ilg [M.A. Sportmanagement] ist Geschäftsführer von KIM SportsManagement und für die Bereiche Image und Markenbildung zuständig. Er ist jahrelang ehrenamtlich als Vereinsfunktionär, Trainer und nationaler Wertungsrichter im Tanzsport aktiv und lehrt seit 2009 in den Fachbereichen Markenbildung, Gewinnung und Bindung von Zuschauern und Social Media Marketing.

Quellen:


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